Beginnend mit dem 15. Juni organisiert die Fakultät eine präliminäre (vorläufige) Studienzulassung.
Die Bewerber/innen, die bereits ein Abiturzeugnis oder eine gleichwertige Urkunde besitzen, können ihre Unterlagen an die Zulassungskommission senden.
Die Bewerber/innen, die das Abiturzeugnis noch nicht erhalten haben, können ihre Unterlagen erstellen, die gewünschten Studiengänge auswählen, das Abiturdiplom später nachreichen und die Unterlagen fertigstellen, nachdem sie diese Urkunde erhalten.
JULI 2026 |
Tätigkeiten |
13.-17. |
Anmeldung der Bewerber/innen (Online, das Portal schließt am 17. Juli, 14 Uhr) |
18. |
Bekanntgabe der Ergebnisse der Prüfungen |
19. |
Einreichen von Einwendungen (bis am 19. Juli, 12 Uhr) und deren Behandlung |
20. |
Entgegennahme und Eintragung eventueller Bemerkungen (Fehler, Auslassungen usw.) |
21. |
Bekanntgabe der Erstergebnisse (Aufteilung auf Fachrichtungen) |
21.-23. |
Bestätigung der Annahme der Studienplätze und Einreichen der Originalunterlagen, I. Etappe |
25. |
Umverteilung der nach der I. Etappe offen gebliebenen Studienplätze |
25.-26. |
Bestätigung der Annahme der Studienplätze und Einreichen der Originalunterlagen, II. Etappe |
29. |
Bekanntgabe der Endergebnisse |