Beginnend mit dem 15. Juni organisiert die Fakultät eine präliminäre (vorläufige) Studienzulassung.
Die Bewerber/innen, die bereits ein Abiturzeugnis oder eine gleichwertige Urkunde besitzen, können ihre Unterlagen an die Zulassungskommission senden.
Die Bewerber/innen, die das Abiturzeugnis noch nicht erhalten haben, können ihre Unterlagen erstellen, die gewünschten Studiengänge auswählen, das Abiturdiplom später nachreichen und die Unterlagen fertigstellen, nachdem sie diese Urkunde erhalten.
JULI 2026 |
Tätigkeiten |
13.-20. |
Anmeldung der Bewerber/innen (Online, das Bewerbungsportal schließt am 20. Juli, 23:59 Uhr) |
22. |
Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse |
22. |
Einreichung von Einwendungen (online) und Meldung eventueller Bemerkungen (Fehler, Auslassungen usw.) (bis 16 Uhr) |
23. |
Behandlung der Einwendungen und Bekanntgabe der Erstergebnisse (Aufteilung auf Fachrichtungen) |
24.-25. |
Bestätigung der Annahme der Studienplätze, I. Etappe |
26. |
Umverteilung der nach der I. Etappe unbesetzt gebliebenen Studienplätze und Einreichen der Originalunterlagen |
27.-28. |
Bestätigung der Annahme der Studienplätze infolge der Umverteilung, II. Etappe |
29. |
Bekanntgabe der Endergebnisse |