Die Studienplätze werden ausschließlich für Studiengänge vergeben, die auf nationaler Ebene in der Sprache der jeweiligen Minderheit nicht verfügbar sind
Die Bewertung (Reihung) der Bewerber/innen mit Behinderungen bzw. speziellen Bildungsbedürfnissen erfolgt nach jeder Staffel der Zulassung auf Universitätsebene nach der Abhaltung der Zulassungsprüfungen an allen Fakultäten