Fakultät für Rechtswissenschaften

INFO Zulassung

Kontakt

Die Anfänge der juristischen Bildung in Klausenburg beginnen am Ende des 16. Jahrhunderts. Über drei Jahrhunderte lang fand das Studium in lateinischer, deutscher und ungarischer Sprache statt. Ab dem Jahr 1919, nach der Vereinigung Siebenbürgens mit Rumänien erfolgte der Unterricht in rumänischer Sprache. Unter den ersten Lehrenden der Juristischen Fakultät an der Universität des Oberen Daziens befanden sich berühmte Persönlichkeiten im Bereich der Rechtswissenschaften, wie Prof. Victor Onişor, Autor der ersten Abhandlung über das gesamte Verwaltungsrecht des Landes, Prof. Traian Pop, Fachmann in den Bereichen der Strafwissenschaften und Forensik, mit einer ergiebigen Tätigkeit in diesen Bereichen, Prof. Romulus Boilă, Fachmann des Verwaltungsrechts, Ion Cătuneanu, Professor des römischen Rechtes, Vasile Dimitriu, Professor des Handelsrechts und erster gewählter Rektor der Klausenburger Universität, Camil Negrea.

  • Adresse: BÜro P3, Avram Iancu-Str. Nr. 11, RO-400089, Klausenburg
  • Tel.: +40 264 450443
  • E-mail: admitere@law.ubbcluj.ro
  • Web: law.ubbcluj.ro

Fachrichtungen

Fachbereich Rechtswissenschaften

1 Fachrichtung RECHTSWISSENSCHAFTEN- 4 Jahre, Vollzeitstudium, in rumänischer Sprache
- 4 Jahre, Fernstudium, in rumänischer Sprache

 

Auswahlkriterien

  • Eine schriftliche Prüfung des lögischen Denkvermögens, mit einer Gewichtung von 50% in der Zulassungsnote.
  • Abitur-Gesamtnote, mit einer Gewichtung von 50% in der Zulassungsnote.

 

Zulassungsgebühr für rumänische Staatsbürger/innen und für Bürger/innen der EU, EWR und CH. Studienjahr 2024 / 2025

E.U.: Europäische Union ; E.W.R.: Europäischer Wirtschaftsraum ; C.H.: Helvetische Konföderation

BACHELOR - Bearbeitungsgebühr

Fachrichtung/ Fachbereich   Bachelor (Lei)
VS FS
Alle Fachrichtungen.
30 30

BACHELOR - Anmeldungsbeitrag

Fachrichtung/ Fachbereich   Bachelor (Lei)
VS FS
Alle Fachrichtungen. 300 300

Die Studienbeiträge für das Studienjahr 2024 / 2025 für rumänische Staatsübrger/innen und Bürger/innen der EU¹, EWR² und CH³